Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Polarzeit
Michael Mühlbach
Anbieter von Pauschalreisen nach Island
Holderweg 6
86869 Oberostendorf
Kontakt
Telefon: +4915174450128
E-Mail: michael-muehlbach@t-online.de
Redaktionell verantwortlich Michael Mühlbach
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
AGBs
Reisebedingungen für alle gebuchten Reisen der Firma Polarzeit
Sehr geehrte Kunden und Reisende,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Pauschalreiseunternehmen Firma Polarzeit, bei Vertragsschluss ab 01.06.2022 zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
- Geltungsbereich, Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden
1.1 Für alle Pauschalreiseangebote der Firma Polarzeit gilt:
a) Grundlage des Angebots von Polarzeit und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die zusätzlichen Informationen von Polarzeit für die jeweilige Reise.
b) Angaben in Reiseführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von Polarzeit herausgegeben werden, sind für Polarzeit und die Leistungspflicht von Polarzeit nicht verbindlich.
c) Die von Polarzeit gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
d) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2 Buchungen finden ausschließlich in Textform statt. Hier gilt für den Vertragsabschluss:
Die Buchungsanfrage durch einen Kunden begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Polarzeit ist frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von Polarzeit beim Kunden zu Stande.
1.3 Polarzeit weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5) bestehen.
2. Bezahlung
2.1 Polarzeit darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird grundsätzlich 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist.
2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Polarzeit zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist Polarzeit berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten.
3. Preiserhöhung
3.1 Polarzeit behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
Hierbei wird der Mehrbetrag auf den einzelnen Sitzplatz anteilig umgelegt.
3.2 Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern Polarzeit den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
3.3 Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
3.4 Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Polarzeit gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Polarzeit gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber dieser den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Polarzeit unter der angegebenen Anschrift in Textform zu erklären.
4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Polarzeit den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Polarzeit eine angemessene Entschädigung verlangen:
Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:
- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des vereinbarten Reisepreises
- bis zum 20. Tag vor Reiseantritt 40 % des vereinbarten Reisepreises
- bis zum 10. Tag vor Reiseantritt 60 % des vereinbarten Reisepreises
- ab dem 10. Tag vor Reiseantritt bis Nichterscheinen 80 % des vereinbarten Reisepreises
4.3 Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung bei Polarzeit.
4.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Polarzeit nachzuweisen, dass Polarzeit überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von Polarzeit geforderte Entschädigungspauschale.
4.5 Polarzeit empfiehlt allen Kunden bei Buchung einer Reise den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung Polarzeit bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten.
6. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
6.1 Polarzeit kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
Polarzeit ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber, die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von Polarzeit beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung sowie in der Reisebestätigung angegeben sein. Ein Rücktritt von Polarzeit später als in der angegebenen Frist ist unzulässig.
6.2 Kann die gebuchte Reise, aus diesem Grund nicht durchgeführt werden, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
7. Beschränkung der Haftung
7.1 Die vertragliche Haftung von Polarzeit für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinaus gehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
7.2 Polarzeit haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Höhlentouren, Bootstouren Jökulsárlón oder Bootstouren bird oder whale watching, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Polarzeit sind.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden/Reisenden
8.1 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit Polarzeit infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Polarzeit vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von Polarzeit vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an Polarzeit unter der mitgeteilten Kontaktstelle von Polarzeit zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von Polarzeit bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet.
d) Der Vertreter von Polarzeit ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
8.2 Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er Polarzeit zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Polarzeit verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
9. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen
Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung nicht in die Risikosphäre von Polarzeit fallen, da die Flugreise zum und vom Reiseort nicht zum Leistungsumfang von Polarzeit zählt.
10. Besondere Regelungen im Hinblick auf Herausforderungen
10.1 Es bleibt dem Reiseleiter vorbehalten, die geplanten Touren nach den Kenntnissen der Teilnehmer, nach deren technischen und konditionellen Voraussetzungen oder wegen unvorhergesehener Umstände im Rahmen der Polarzeit obliegenden Fürsorge- und Verkehrssicherungspflichten abzuändern.
10.2 Zu vorgenannten unvorhergesehenen Umständen zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich: Gefahr eines Vulkanausbruches, extreme Wetterverhältnisse oder Rückkehr wegen Verletzungen oder Erschöpfung eines Teilnehmers.
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
11.1 Polarzeit wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
11.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn Polarzeit nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
12. Streitbeilegung
12.1 Polarzeit nimmt nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für Polarzeit verpflichtend würde, informiert Polarzeit die Kunden hierüber in geeigneter Form.
12.2 Es wird weiter zwischen dem Kunden und Polarzeit die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart.
12.3 Als Gerichtsstand wird der Sitz von Polarzeit vereinbart.
13. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
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